Ordnungsmaßname: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. Januar 2013, 12:31 Uhr

Ordnungsmaßnamen werden notwendig, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere den Unterricht stören oder ihre Leistungen verweigern.

Genaueres steht im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) von 2004.