Schülerzeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23:20, 16. Jan 2013

§ 87 des NSchG erlaubt die Verbreitung von Schülerzeitungen auf dem Schulgelände. Sie unterliegen dem Presserecht. Eine Ausgabe des Presserechtes befindet sich in der Schulbibliothek.

Die aktuell er scheinende Schülerzeitung heißt Atherie. Auskünfte und Fragen zur Mitarbeit erteilen neben den Redakteuren auch Herr Trau.