Lernmittelfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. Januar 2013, 12:22 Uhr

Die Lernmittelfreiheit ist seit dem 01.08.2004 abgeschafft. Lernmittel müssen entweder gekauft werden oder können gegen Entgeld ausgeliehen werden. Über das Ausleihverfahren werdet ihr gesondert informiert.

Für kopierte Unterrichtsmaterialien wird einmal im Schuljahr ein pro Klasse bzw. Kurs ermittelter Betrag eingesammelt. Näheres erfahrt ihr über eure/n Klassenlehrer/in.