Rechte und Pflichten der Schüler: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. Januar 2013, 23:09 Uhr

Der einfachste Hinweis auf die Rechte und Pflichten der Schüler steht in unserem Grundgesetz: Recht und Pflicht aller ist es, die Grundrechte (vgl. dazu GG § 1 - 19) selbst zu erhalten und den Mitschülern und Mitschülerinnen zu ermöglichen.

Mögliche Wege dazu weisen das NSchG, die Kerncurricula und diverse Erlasse und Verordnungen. Diese findet ihr in der Schulbibliothek, bei der SV oder im Sekretariat.