Ordnungsmaßname: Unterschied zwischen den Versionen

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Genaueres steht im Niedersächsischen Schulgesetz ([[NSchG]]) von 2004.
 
Genaueres steht im Niedersächsischen Schulgesetz ([[NSchG]]) von 2004.
  
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Version vom 05:04, 13. Okt 2009

Ordnungsmaßnamen werden notwendig, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere den Unterricht stören oder ihre Leistungen verweigern.

Genaueres steht im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) von 2004.