Schülerzeitung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. Februar 2013, 20:00 Uhr
§ 87 des NSchG erlaubt die Verbreitung von Schülerzeitungen auf dem Schulgelände. Sie unterliegen dem Presserecht. Eine Ausgabe des Presserechtes befindet sich in der Schulbibliothek.
Die ehemalige Schülerzeitung hieß Atherie. Heute berichten die Jugendreporter über die Ereignisse am Athe und darum herum.