Schulfahrt
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Wenn ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, kann ein Schüler/eine Schülerin zwischen Klasse 5 und 13 an Schulfahrten (Klassenfahrten) teilnehmen:
- eine in Klasse 5
- eine in Klasse 7/8
- eine in Klasse 10 (Berlin)
- eine in der Kursstufe
Die Fahrt leitet in der Regel der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin bzw. der Tutor/die Tutorin.